Hausverwaltung, oder besser WEG-Verwaltung, umfasst die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Verwaltungsschwerpunkt ist in erster Linie das Gemeinschaftseigentum mit seinen Gebäudeeinrichtungen sowie dessen Anlagen.
Die Aufgaben umfassen dabei die finanzielle, bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Hierzu zählt auch die Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes.
Weitere Tätigkeiten sind der Abschluss, Überwachung und ggf. Kündigung von Verträgen im Namen der WEG (z. B. Hausmeister- und Reinigungsdienste, Brennstofflieferungen, Allgemeinstrom)
Bei der Mietverwaltung werden im Namen eines Dritten
(z. B. Grundstückseigentümer eines Mehrparteienhauses oder einer Gewerbeimmobilie) alle Mietverhältnisse der gesamten Immobilie betreut. Es handelt sich somit um einen separaten Bertreuungsvertrag neben der klassischen Hausverwaltung (siehe oben).
Der Bertreuungsumfang umfasst dabei
Die Sondereigentumsverwaltung (kurz: SEV) beschäftigt sich im mit der Verwaltung einer einzelnen vermieteten Wohnung oder einer Gewerbeeinheit innerhalb einer Eigentümergemeinschaft für den Wohnungseigentümer.
Der Betreuungsumfang richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und der beauftragen Verwaltung.
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